Seit 2008 benötigen alle Gebäude, die vor 1966 gebaut wurden,bei Verkauf oder bei einer Vermietung einen Energiepass.
Nach 1966 gilt die Verordnung seit 2009. Dieser Verbrauchsausweis ist aber nur zehn Jahre gültig. Ab Juli 2018 verlieren diese ihre Gültigkeit. Wenn man Häuser verkaufen oder vermieten möchte, müssen die Ausweise erneuert werden. Sollten Sie also einen Notartermin vereinbart haben, wenn Sie das Haus kaufen oder verkaufen wollen, muss ein Energieausweis vorliegen.
Wer einen ungültigen Energiepass weiter verwendet, muss mit einem teuren Bußgeld rechnen (bis 15.000 Euro).
Dipl.-Ing.(FH) Joachim Schild Schröder ist Experte für die Förderprogramme des Bundes zur Energieeffizienz in Wohngebäuden.
Er ist auf die Engergieberatung im Neubau oder bei der Sanierung von Wohnhäusern spezialisiert und in den Förderprogrammen "Energieberatung für Wohngebäude (BAFA)" und "Energieeffizent Bauen und
Sanieren - Wohngebäude (KfW) aktiv.
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https://www.energie-effizienz-experten.de
Hier sind 3 Beispiele, die bei einer Energie-Effizienz-Beratung eine Rolle spielen. Das Foto oben zeigt eine thermografische Aufnahme eines Hauses. Nachfolgend zwei Beispiele einer Außen- bzw. Innendämmung.