Unter dem Namen "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) wurde seitens der Bundesregierung eine Richtlinie eingeführt, in der alle bisherigen Förderangebote zusammengefasst wurden. Auf diese Weise sollen die Förderungen attraktiver und damit die Motivation von Bau- bzw. Sanierungsmaßnahmen gesteigert werden.

Um in den Genuss der Förderungen zu kommen, müssen aber die jeweiligen Effizienzhaus-Anforderungen erfüllt werden.Die widerum sind danach eingeteilt, wie hoch der jeweilige Energiebedarf im Vergleich zu einem Referenzhaus ist. So darf beispielsweise ein Effizienzhaus 40 nur 40% des Energiebedarfs des Referenzhauses verbrauchen. Die Höhe der Förderung ist von dem erreichten Standard eines Energieeffizienzhauses abhängig - und zwar nach Sanierung oder Neubau.

Komplettsanierung oder Einzelmaßnahmen?

Wichtig ist zunächst, dass wir nachfolgend über Wohngebäude reden. Wenn es sich bei Ihrem Bauvorhaben um ein Nicht-Wohngebäude, also z.B. um ein Bürogebäude, Kindergarten, Schule oder Pflegeheim handelt, sind wir nicht zuständig. Wenden Sie sich dann bitte an einen Kollegen. Sie erkennen es an dem entsprechenden dena-Listen-Eintrag.

Wie in der obigen Grafik zu sehen, wird nicht nur die Komplett-Sanierung oder der Neubau seitens des Bundes gefördert, sondern auch Einzelmaßnahmen. So werden z.B. der Einbau von digitalen Anlagen zur Verbesserung (Verringerung) des Energiebedarfs gefördert oder bspw. wenn regenerative Energien in Heizungsanlagen eingesetzt werden. (siehe Grafik)

Mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gibt es somit zwei Förderinstitute, die bundesweit Förderungen in Form von Krediten bzw.  Zuschüssen bereitstellen. 

Ihre oft gestellten Fragen

Der Begriff "Energieberater" ist nicht geschützt, so könnte sich praktisch jeder oder jede bezeichnen. Umgangssprachlich wird er oft benutzt für "Energie-Effizienz-Experte".

Damit Energie-Effizienz-Experten staatliche Fördergelder beantragen dürfen, müssen sie sich bei der Experten-Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena) registrieren lassen. Dafür sind aber Qualifikationsnachweise notwendig, z.B. einen Hochschulabschluss in einer entsprechenden Fachrichtung wie Bauingenieurwesen, Architektur oder in anderen naturwissenschaftlichen bzw. technischen Fächern mit fundierten bauphysikalischen und technischen Kenntnissen. Sie müssen also ihre Qualifikation im Bereich energieeffizientes Bauen und Sanieren bei der Aufnahme in die Liste nachweisen.

Zusätzlich benötigt ein Energie-Effizienz-Experte/Expertin eine entsprechende Qualifikation, bevor er oder sie auf der dena-Liste der Energie-Effizienz-Experten aufgenommen werden. Diesen Eintrag behalten sie lediglich für 3 Jahre, es sei denn, sie weisen aktuelle Fortbildungen und Praxis-Referenzen nach, die von der Deutschen Energieagentur (dena) geprüft werden. Dann wird der Listeneintrag für weitere 3 Jahre verlängert.

Die deutsche Bundesregierung fördert seit Jahrzehnten den Neubau sowie das energieeffizente Sanieren von bestehenden Gebäuden mithilfe der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Weil aber bei der Umsetzung von geförderten Maßnahmen nicht alles so ausgeführt wurde, wie die Förderbedingungen es verlangt hatten, wurde seitens der Bundesregierung die Begleitung der Fördermaßnahmen durch den sogenannten Energie-Effizienz-Experten eingeführt. Der oder die hat nun die hoheitliche Aufgabe, die notwendigen Maßnahmen zu planen, zu überwachen und nach Durchführung deren erfolgreichen Abschluss zu bestätigen.

Hier finden Sie: Informationen über die aktuellen Förderrichtlinien der KfW bei der Sanierung (bei Komplett-Sanierung)

Hier finden Sie: Informationen über die aktuellen Förderrichtlinien der KfW für klimafreundliches Bauen (komplett-Lösungen)

Hier finden Sie Informationen über die aktuellen Förderrichtlinien des BAFA bei Einzelmaßnahmen (iSFP = individueller Sanierungsfahrplan)

Die Förderungen stehen unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.

Achtung! Die Fördervoraussetzungen und Fördersummen befinden sich in stetigem Wandel, was oft auch zu Frust führt.
Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 20.5.2023

Weil damit die Schadensfreiheit und der effiziente Einsatz von steuerfinanzierten Fördermitteln gewährleistet werden soll.

Bleiben wir beim Beispiel einer energetischen Sanierung. Ich mache gemeinsam mit den Bauherren bzw. -damen eine Begehung in deren Immobilie. Dabei wird zunächst eine Bestandsaufnahme gemacht, auf deren Grundlage die Maßnahmen und die Schwierigkeiten bei der Umsetzung festgestellt werden. Z.B. schaue ich danach:

  • Wie alt ist das Haus?
  • Ist der Keller beheizt?
  • Gibt es eine Außen- oder Innentreppe zum Keller?
  • Wie ist das Dach konstruiert?
  • Woraus besteht das Mauerwerk? Wie dick ist es? Wurde es schon gedämmt?
  • Wie wird das Haus beheizt? Wie hoch sind die Heizkosten?
  • Gibt es noch Berechnungs- und Planunterlagen zur Statik und zum Wärmeschutz?
  • An welchen Bauteilen sind Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Maßnahmen zu erwarten? Und vieles andere mehr.

Im nächsten Schritt prüfe ich evt. schon vorhandene Angebote von Handwerksbetrieben um auch die notwendigen Investitionen abschätzen zu können. Ich stelle jetzt überschläglich fest, ob es sinnvoll ist z.B. anhand der finanziellen Lage der Bauherrschaft in verschiedenen Etappen Einzelmaßnahmen (individueller Sanierungsfahrplan = iSFP) durchzuführen, die dann durch das BAFA (Bundesamt für Ausführkontrolle) gefördert werden oder ob eine Gesamtmaßnahme zum Effizienzhaus (EH 85, EH 70, EH 55, EH 40) machbar ist, die durch die KfW bei Neubau oder durch die KfW bei einer kompletten Sanierung gefördert wird.

Der ISFP führt über einen längeren Zeitraum (15 Jahre) zu einer sinnvoll gestaffelten Durchführung von Einzelmaßnahmen zu einem Energie-Effizienz-Haus. Einzelmaßnahmen sind z.B. Fenster austauschen, Heizung tauschen, Dach dämmen usw.

Für ein selbst genutztes Eigenheim (Ein- bzw. Zweifamilienhaus) gilt: Für die Planung und Begleitung der Maßnahmen fördern KfW oder BAFA die Energieberatung mit 50% der Kosten eines Energie-Effizienz-Beraters bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro, d.h. max. 5.000 Euro werden Ihnen erstattet.

Bei Mehrfamilienhäusern ab 3 Wohneinheiten beträgt der Förderhöchstbetrag 4.000 Euro je Wohneinheit bis zu max. 40.000 Euro Förderhöchstbetrag. Auch hier werden Ihnen 50% der Kosten erstattet.

Stand: 20.05.2023

Nachdem ich als Energie-Effizienz-Experte die Förderfähigkeit Ihrer geplanten Sanierungsmaßnahmen positiv beurteilt habe, schließe ich mit Ihnen ein Beratungsvertrag ab. Daraufhin erfasse ich auf Basis des Baubestandes den energetischen Ist-Zustand. Danach stelle ich die die notwendigen Sanierungsmaßnahmen auf, um festzustellen, welcher Effizienzhaus-Standard bei Ihnen erreicht werden kann (EH 70, EH 55 usw.) und mit welchen Kosten Sie kalkulieren müssen.

Auf Grundlage der Berechnung beantrage ich bei der KfW eine Bestätigung zum Antrag (BzA). Damit stellen Sie bei Ihrer Hausbank einen Antrag auf Förderung.

Erst NACH (!) der Förderzusage der KfW können Sie Aufträge vergeben und mit den energetischen Sanierungen beginnen. Sollten Sie vor der Förderzusage schon Aufträge zur Sanierung erteilt haben, erhalten Sie keine Fördermittel mehr. 

Die Fördermaßnahmen können untereinander nicht kombiniert werden. Die Kombination des KfW-261 und der Einzelmaßnahmen sind ausgeschlossen.