Auf dieser Website erhalten Sie nicht nur die üblichen Informationen zu den angebotenen Leistungen eines Bauingenieur-Büros, sondern auch für Sie nützliche Informationen, die in keinem der üblichen Hochglanz-Prospekte stehen.
Was hat Sie auf diese Website geführt?
- Sie möchten neu bauen und suchen nach einem Tragwerksplaner/Statiker?
- Sie möchten sanieren und dabei keinen Einsturz wichtiger Bauteile erleben?
- Sie möchten Energie einsparen, beim energetischen Sanieren Fehler vermeiden und Zuschüsse beantragen?
- Sie haben einen Bauschaden und wissen nicht, wodurch er verursacht worden ist und was Sie nun tun können oder müssen?
Wir möchten Ihnen hier nicht nur die geläufigen Ingenieurleistungen anpreisen, sondern gleich auch einen Mehrwert bieten. Und weil wir häufig auf ganz ähnliche Fragen antworten müssen, können wir Ihnen vielleicht auch schon hier die eine oder andere Information liefern, ohne dass gleich eine Rechnung ins Haus flattert. Dabei haben wir uns bei den Formulierungen bemüht, Rücksicht darauf zu nehmen, dass die meiste Kundschaft fachfremd ist.
Ist das ein Mehrwert für Sie? Dann blättern Sie einfach weiter schauen Sie mal, ob etwas Passendes für Sie dabei ist. Wenn nicht: Fragen Sie nochmal per Email nach. Wir freuen uns auch auf neue Fragen.
Das erste Mal vergisst Du nie...Den ersten Kuss, die ersten Meter auf dem eigenen Fahrrad. Und die erste Nacht in den eigenen vier Wänden.
Achtung - Änderung der ISFP-Förderung
Im Zuge der aktuellen Haushaltplanung müssen die Fördersätze bei der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) und Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) ab dem 7. August 2024 von bisher 80 Prozent auf 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars reduziert werden. Die maximalen Zuschussbeträge pro geförderter Beratung werden um 50 Prozent gegenüber den bisherigen maximalen Zuschusshöhen abgesenkt. Weiterlesen HIER
Zentral ist: Durch die Absenkung können die Programme weitergeführt und damit interessierten Bürgerinnen und Bürgern eine geförderte Energieberatung ermöglicht werden. Das BAFA nimmt weiterhin Anträge entgegen, es gibt keinen Förderstopp.
Auch die Anreize in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), zuvor eine Energieberatung für Wohngebäude (EBW) durchzuführen, bleiben unverändert bestehen: Der Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) von 5 Prozent und die höheren förderfähigen Ausgaben von max. 60.000 Euro statt max. 30.000 Euro in den BEG Effizienzmaßnahmen (z. B. Gebäudehülle, Fenster – außer Heizung) bei Vorliegen eines geförderten iSFP bleiben voll erhalten.