
Auf dieser Website erhalten Sie nicht nur die üblichen Informationen zu den angebotenen Leistungen eines Bauingenieur-Büros, sondern auch für Sie nützliche Informationen, die in keinem der üblichen Hochglanz-Prospekte stehen.
Was hat Sie auf diese Website geführt?
- Sie möchten neu bauen und suchen nach einem Tragwerksplaner/Statiker?
- Sie möchten neu bauen und suchen nach einer professionellen Baubegleitung?
- Sie möchten sanieren und dabei keinen Einsturz wichtiger Bauteile erleben?
- Sie möchten Energie einsparen, beim energetischen Sanieren Fehler vermeiden und Zuschüsse beantragen?
- Sie haben einen Bauschaden und wissen nicht, wodurch er verursacht worden ist und was Sie nun tun können oder müssen?
Dann stöbern Sie bitte weiter unter "Leistungen". Hier finden Sie wichtige Informationen.
Wir möchten Ihnen hier nicht nur die geläufigen Ingenieurleistungen anpreisen, sondern gleich auch einen Mehrwert bieten. Und weil wir häufig auf ganz ähnliche Fragen antworten müssen, können wir Ihnen vielleicht auch schon hier die eine oder andere Information liefern, ohne dass gleich eine Rechnung ins Haus flattert. Dabei haben wir uns bei den Formulierungen bemüht, Rücksicht darauf zu nehmen, dass die meiste Kundschaft fachfremd ist.
Ist das ein Mehrwert für Sie? Dann blättern Sie einfach weiter schauen Sie mal, ob etwas Passendes für Sie dabei ist. Wenn nicht: Fragen Sie nochmal per Email nach. Wir freuen uns auch über auf neue Fragen.
Das erste Mal vergisst Du nie...Den ersten Kuss, die ersten Meter auf dem eigenen Fahrrad. Und die erste Nacht in den eigenen vier Wänden.
Letzte Änderung am 9. Januar 2026
Änderungen in 2026
Im Bundeshaushalt 2026 wurden die Fördermittel für energetische Sanierungen im Gebäudebereich deutlich reduziert – von etwa 16,5 Mrd. Euro im Jahr 2025 auf ca. 11,9 Mrd. Euro.
EH55‑Neubauförderung: Die Bundesregierung stellt wieder rund 800 Mio. Euro für Neubauten nach dem Effizienz-haus‑Standard 55 (EH55) zur Verfügung. Damit wird ein Effizienzstandard gefördert, der einen deutlich geringeren Energieverbrauch als konventioneller Bau fordert.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bleibt Kern des energie‑ und klimapolitischen Rechtsrahmens im Bauwesen. Es vereinheitlicht zentrale energieeinsparrechtliche Regelungen.
Ab 2026 gelten strengere Vorgaben für fossile Heizsysteme, z. B. eingeschränkte Nutzung von Ölheizungen, wo klimafreundlichere Systeme möglich sind. Das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus (Bau‑Turbo) ist Ende 2025 verabschiedet worden und tritt 2025/26 in Kraft. Es soll Bau‑ und Genehmigungsprozesse vereinfachen und somit den Neubau beschleunigen (z. B. erleichterte Abweichungen von Bauplänen).
